Richtlinien ab 01.01.2003
für Musikunterricht zwischen
Mitgliedern des Vereins der Freunde und Förderer der Carl-Stamitz-Musikschule
1. Grundsätze
Diese Richtlinien stellen die Empfehlungen des Vereins für
die angemessene Gestaltung der Rahmenbedingungen einschließlich
der Vergütung für Musiklehrer bei Musikunterricht zwischen
Mit-gliedern des Vereins dar. Diese Empfehlungen sind für die
Gesta-ltung des Verhältnisses Lehrer und Schüler nicht
zwingend. Im Interesse der Erhaltung angemessener Rahmenbedingungen
ge-hört es jedoch grundsätzlich zu dem musikpädagogischen
Konzept des Vereins, die von ihm angebotene organisatorische Förderung
des Musikunterrichts zwischen Vereinsmitgliedern auf solche Fälle
zu beschränken, in denen die vereinbarte Ausgestaltung des
Ver-hältnisses zwischen Lehrer und Schüler diesen Empfehlungen
entspricht.
2. Unterrichtsrahmen
Für die Ausbildung der Instrumentalschüler wird
regelmäßig eine Unterrichtseinheit pro Woche im instrumentalen
Hauptfach als an-gemessen angesehen. Die von dem Musiklehrer angesetzten
Zusatzkurse, Proben, Konzerte etc. werden als Bestandteil der Ausbildung
angesehen. Hieran sollte der Schüler teilnehmen. Ein-mal im
Jahr nimmt der Instrumentalschüler an einem Vorspiel teil,
dessen Art, Zeit und Ort durch den Lehrer in Absprache mit dem musikpädagogischen
Leiter vorgegeben werden.
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