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Richtlinien ab 01.01.2003
für Musikunterricht zwischen Mitgliedern des Vereins der Freunde und Förderer der Carl-Stamitz-Musikschule

1. Grundsätze
Diese Richtlinien stellen die Empfehlungen des Vereins für die angemessene Gestaltung der Rahmenbedingungen einschließlich der Vergütung für Musiklehrer bei Musikunterricht zwischen Mit-gliedern des Vereins dar. Diese Empfehlungen sind für die Gesta-ltung des Verhältnisses Lehrer und Schüler nicht zwingend. Im Interesse der Erhaltung angemessener Rahmenbedingungen ge-hört es jedoch grundsätzlich zu dem musikpädagogischen Konzept des Vereins, die von ihm angebotene organisatorische Förderung des Musikunterrichts zwischen Vereinsmitgliedern auf solche Fälle zu beschränken, in denen die vereinbarte Ausgestaltung des Ver-hältnisses zwischen Lehrer und Schüler diesen Empfehlungen entspricht.

2. Unterrichtsrahmen
Für die Ausbildung der Instrumentalschüler wird regelmäßig eine Unterrichtseinheit pro Woche im instrumentalen Hauptfach als an-gemessen angesehen. Die von dem Musiklehrer angesetzten Zusatzkurse, Proben, Konzerte etc. werden als Bestandteil der Ausbildung angesehen. Hieran sollte der Schüler teilnehmen. Ein-mal im Jahr nimmt der Instrumentalschüler an einem Vorspiel teil, dessen Art, Zeit und Ort durch den Lehrer in Absprache mit dem musikpädagogischen Leiter vorgegeben werden.

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