| Instrumentenausleihe
Allgemeines :
- Der Entleiher verpflichtet sich, das Instrument während
der Dauer der Leihe mit größter Sorgfalt sach- und
fachgerecht zu pflegen, zu benutzen und aufzubewahren.
- Alle am Instrument entstandenen Schäden sind der Geschäftsstelle
unverzüglich zu melden, es sind keine Reparaturen selbständig
vorzunehmen, sie können den Schaden nur vergrößern.
- Alle durch Unachtsamkeit, sowie durch die Benutzung notwendig
gewordenen Reparaturen (z.B. das Beseitigen von Beulen, Rissen
oder Lackschäden) sind vom Entleiher zu bezahlen.
- Verlust, Beschädigung oder sonstige Veränderung des
Instrumentes sind sofort anzuzeigen. Sie verpflichten, ebenso
wie verspätete Rückgabe, die Entleiher zum Schadensersatz.
Bei Streichinstrumenten ist vor Rückgabe der Bogen jeweils
neu zu beziehen.
- Die Leihfrist für alle Instrumente beträgt ein Jahr.
Sie kann in besonderen Fällen verlängert werden.
- Leihgebühren: Die Leihgebühren betragen für alle Instrumente monatlich7,- Euro, ausgenommen Klavier und Dudelsack (Förster-Klavier monatlich 17,- Euro, Dudelsack monatlich 13,- Euro)
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