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Instrumentenausleihe

Allgemeines :

  • Der Entleiher verpflichtet sich, das Instrument während der Dauer der Leihe mit größter Sorgfalt sach- und fachgerecht zu pflegen, zu benutzen und aufzubewahren.
  • Alle am Instrument entstandenen Schäden sind der Geschäftsstelle unverzüglich zu melden, es sind keine Reparaturen selbständig vorzunehmen, sie können den Schaden nur vergrößern.
  • Alle durch Unachtsamkeit, sowie durch die Benutzung notwendig gewordenen Reparaturen (z.B. das Beseitigen von Beulen, Rissen oder Lackschäden) sind vom Entleiher zu bezahlen.
  • Verlust, Beschädigung oder sonstige Veränderung des Instrumentes sind sofort anzuzeigen. Sie verpflichten, ebenso wie verspätete Rückgabe, die Entleiher zum Schadensersatz. Bei Streichinstrumenten ist vor Rückgabe der Bogen jeweils neu zu beziehen.
  • Die Leihfrist für alle Instrumente beträgt ein Jahr. Sie kann in besonderen Fällen verlängert werden.
  • Leihgebühren: Die Leihgebühren betragen für alle Instrumente monatlich7,- Euro, ausgenommen Klavier und Dudelsack (Förster-Klavier monatlich 17,- Euro, Dudelsack monatlich 13,- Euro)
 

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